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Prüfverfahren und Zertifikat für den GAEB2000-Datenaustausch

(25.10.2003) Die komplexen Anforderungen bei der Abwicklung von Bauvorhaben erfordern ein umfassendes Qualitätsmanagement - das trifft in einem besonderen Maße auch für den Datenaustausch zwischen den Projektbeteiligten zu. Zugleich wird es für die Privatwirtschaft und die Öffentliche Hand (Stichwort: "eGovernment") immer wichtiger, im Sinne der Rationalisierung und Effizienzsteigerung von (Bau)Prozessen Ausschreibungsverfahren zu digitalisieren.

Grundsätzlich verspricht die neue GAEB-Version auf Basis einer XML-Struktur technologisch und rechtlich einen sicheren Ansatz für die Abwicklung elektronischer Vergabeprozesse im Bauwesen incl. dem elektronischen Austausch von Leistungsverzeichnissen und Angeboten. Allerdings werden - verständlicherweise - von den Protagonisten (Bauherren, Behörden, Planer, Bauunternehmen) Prüfverfahren zur Qualitätssicherung der einzusetzenden Softwareprodukte gefordert. Dieser Forderung hat sich der Bundesverband Bausoftware e.V. (BVBS) angenommen und als neutrale Institution, Kriterien und Verfahren für die Prüfungen entwickelt. Anlässlich der ACS 2003 (Fachmesse für Computersysteme im Bauwesen vom 19. -21. November 2003, in Frankfurt/ M.) will der BVBS nun die entsprechenden Prüfverfahren für den GAEB-Datenaustausch vorstellen. Grundlage ist die GAEB 2000 XML-Verfahrensbeschreibung der Version 2.01, Ausgabe November 2003.

Die Bausoftwarehäuser können auf freiwilliger Basis ihre GAEB-Schnittstellen prüfen lassen. Die kostenpflichtige Prüfung kann untergliedert nach den Bereichen AVA, Bau und Zusatzsoftware erfolgen. Erfüllt die Anwendungssoftware die Prüfkriterien, stellt der BVBS ein Zertifikat aus. (Die Einzelheiten können interessierte Softwarehäuser über die Geschäftsstelle des BVBS erfragen.)

Die Anwender (Auftraggeber und -nehmer) des GAEB-Datenaustausch können zudem über das Internet projektspezifische Dateien auf Konformität mit dem GAEB2000 XML-Verfahren prüfen lassen - und zwar rund um die Uhr, an 7 Tagen der Woche. Auch die geprüften GAEB-Dateien erhalten dann ein Prüfsiegel. (Wie der BVBS betont werden die Anwenderdateien dem Datenschutz folgend nicht dauerhaft gespeichert!)

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