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Umweltministerium verlängert erhöhte Zuschüsse für Solarwärmeanlagen

(23.9.2003) Das Bundesumweltministerium hat die Antragsfrist für Zuschüsse zum Erwerb von Solarwärmeanlagen nach Angaben der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) bis zum 31.12.2003 verlängert. Nach den bisher geltenden Richtlinien konnten die Gelder nur bis zum 15. Oktober 2003 beantragt werden. Mit einer Solarwärmeanlage lässt sich ein Großteil der Warmwasserbedarfs im Haushalt decken.

Das über Einnahmen aus der Ökosteuer finanzierte Marktanreizprogramm gewährt Käufern einer Solarwärmeanlage Zuschüsse von 125 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche. Entscheidend ist nach Mitteilung der UVS der Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag muss vor Beginn der Investition beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn gestellt werden. Die UVS empfiehlt Interessenten, noch dieses Jahr einen Antrag zu stellen, denn nach Erhalt des Bewilligungsbescheides hat der Investor noch neun Monate Zeit um die Anlage zu erwerben und in Betrieb zu nehmen. Für Anträge, die ab dem 01.01.04 gestellt werden, greift der niedrigere Zuschuss von 110 Euro pro Quadratmeter. Detaillierte Informationen zu den Fördermitteln und zur Solartechnik bietet der kostenfreie und herstellerneutrale Internetratgeber www.solarfoerderung.de der bundeseigenen KfW-Bankengruppe und der UVS.

Eine gut geplante Solarwärmeanlage kann nach UVS-Angaben in Deutschland über das Jahr gesehen 60 Prozent des Wassers zum Duschen und Waschen erwärmen. Von Mai bis September ist die vollständige Deckung des Warmwasserbedarfs über eine normale Dimensionierung bei 1 bis 1,5 Quadratmeter Kollektorfläche pro Person kein Problem. Im Winter dient die Solaranlage meist nur der Vorerwärmung des Kaltwassers, der Rest kommt von der konventionellen Heizung. Qualitativ hochwertige Solaranlagen können noch nach über 30 Jahren Wärme produzieren. Auf die Funktionsfähigkeit der einzelnen Komponenten einer Solaranlage geben viele Hersteller eine mehrjährige Garantie.

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