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Verbraucherzentrale empfiehlt: Keine Anzahlung auf Möbel leisten!

(1.8.2003) Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt Möbelkäufer, vor Erhalt der bestellten Möbel eine Anzahlung zu leisten. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kommt es zu Insolvenzen auch bei Möbelhäusern. Im Ernstfall riskieren die Käufer den Verlust ihrer Anzahlung.

Im Möbelhandel ist es eine weit verbreitete Unsitte, Kunden saftige Anzahlungen abzuverlangen. Bis zu 80% des Kaufpreises kassieren die Verkäufer schon bei Unterzeichnung des Kaufvertrages. Das Verlustrisiko liegt vollständig beim Kunden, Anzahlungen werden nicht abgesichert. Geht der Möbelhändler vor der Auslieferung der Möbel pleite, ist er zur Lieferung oft überhaupt nicht mehr in der Lage. Der Anspruch des Kunden, wenigstens die Anzahlung zurück zu bekommen, wird bei Insolvenzen jedoch erst nach den Ansprüchen von Personal und Finanzamt berücksichtigt. Das Geld ist damit meistens verloren.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Möbelhändler keinerlei gesetzlichen Anspruch auf eine Anzahlung haben. Das Gesetz schreibt Zahlung bei Lieferung vor. Verpflichtet der Händler den Käufer im Kleingedruckten des Vertrages zur Vorauszahlung, müssen Kunden das nicht akzeptieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich die Geschäftsbedingungen genau anzuschauen und Passagen über Anzahlungen vor der Unterzeichnung des Vertrages zu streichen. Falls der Händler sich darauf nicht einlässt, raten die Verbraucherschützer, zur Konkurrenz zu wechseln.

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