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Schadenersatz wegen monatelangem Lösungsmittelgeruch

(18.6.2003) Geht von einer Parkettversiegelung monatelang ein starker Lösungsmittelgeruch aus, hat der betroffene Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Das berichtet der Anwalt-Suchservice und verweist auf einen Fall, den das Oberlandesgericht Köln zu entscheiden hatte.

Der Fall: Ein Mieter hatte das Parkett in seiner Wohnung von einer Fachfirma versiegeln lassen. Die Arbeiten wurden unter Verwendung von lösungsmittelhaltigem Kunstharzlack durchgeführt. Anschließend lag naturgemäß ein starker Geruch nach Lösungsmittel in den betroffenen Räumen. Als sich dieser sich jedoch nicht nach zwei bis drei Wochen verflüchtigte, sondern über Monate hartnäckig hielt, kam es zum Streit. Der Mieter monierte, dass die Geruchsbelästigungen durch die vorgenommene Parkettversiegelung sein Wohn- und Schlafzimmer nahezu unbewohnbar machten. Er forderte Schadenersatz von der beauftragten Firma, doch diese wiegelte ab. Der Fall ging vor Gericht.

Das Urteil: Die Richter des OLG Köln entschieden wie folgt: Nicht zu beanstanden sei, dass die Fachfirma ein lösungsmittelhaltiges Produkt und keinen wasserlöslichen Versiegelungslack verwandt habe. Sie sei aber dafür verantwortlich, dass sich der starke Lösungsmittelgeruch nicht - wie normalerweise zu erwarten gewesen wäre - nach zwei bis drei Wochen verflüchtigt habe, sondern von dem verwandten Mittel noch monatelange, heftige Geruchsbelästigungen ausgegangen seien. Der Gebrauch der betroffenen Räume sei dadurch stark eingeschränkt gewesen. Die Richter sprachen dem Mieter einen Schadenersatz von 1.800 Euro zu. (Urteil vom 17.12.2002, Az: 3 U 66/02)

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