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BDA, BDI, DIHK und ZDH fordern: Mehr Mut zu mehr Veränderung zeigen

(19.3.2003) "Gemeinsame Erklärung" von BDA, BDI, DIHK und ZDH anlässlich des Münchener Spitzengesprächs der deutschen Wirtschaft am 18. März 2003:

Mehr Mut zu mehr Veränderung zeigen!

Die gesamtwirtschaftliche Situation ist dramatisch: Deutschland befindet sich in einer tiefen Wachstums- und Vertrauenskrise, am Rande einer neuen Rezession. Seit 10 Jahren hat Deutschland ein Wachstumsdefizit. In diesem Jahr drohen "Nullwachstum", ein weiterer Insolvenzrekord, steigende Arbeitslosigkeit und ein deutlicher Lehrstellenmangel.

Deutschland braucht deshalb zur Zukunftssicherung einerseits schnelle, andererseits aber auch nachhaltig wirkende Reformen. Die Ankündigungen des Bundeskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 14. März 2003 reichen noch nicht aus, um die Wachstumskräfte im Binnenmarkt zu wecken, den sich beschleunigenden Beschäftigungsrückgang in Deutschland zu stoppen und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die von der Wirtschaft vorgelegten Reformkonzepte sind kein Angriff auf die soziale Symmetrie, sondern im Gegenteil ein Instrument zu ihrer Sicherung.

Die "Agenda 2010" enthält zwar positive Ansätze, bleibt aber hinter den Erwartungen der deutschen Wirtschaft zurück. Nur wenn die Politik die Kraft zu echten Reformschritten findet, kann ein Stimmungsumschwung bewirkt, verloren gegangenes Vertrauen wiederhergestellt, der Investitionsstau gelöst und ein Zuwachs an Beschäftigung und Ausbildung erreicht werden.

ERSTENS; Die krisenhafte Lage der Wirtschaft erfordert Steuerentlastungen und verlässliche langfristige steuerliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört vor allem ein Verzicht auf Steuererhöhungen.

Kurzfristig wirksame, vertrauensbildende Maßnahmen sind:

  • ein ersatzloser Verzicht auf das sog. Steuervergünstigungsabbaugesetz
  • eine endgültige Abschaffung des Vermögensteuergesetzes
  • ein Verzicht auf die Einführung von Kontrollmitteilungen bei der geplanten Abgeltungssteuer
  • ein genereller Verzicht auf eine Rückwirkung steuerlicher Vorschriften

Eine grundlegende Reform der Einkommensteuer - "einfach und gerecht" - muss parallel in Angriff genommen und glaubwürdig vorangetrieben werden. Eine Revitalisierung der Gewerbesteuer wäre kontraproduktiv und wird von der Wirtschaft konsequent abgelehnt. Einer Entscheidung der Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen darf nicht vorgegriffen werden.

Die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte muss durch Kürzung der konsumtiven Ausgaben mit Nachdruck fortgeführt werden. Die Wirtschaft wiederholt ihr Angebot, einen linearen Abbau aller Subventionen zu unterstützen.

ZWEITENS: In der Sozialpolitik müssen die Sozialversicherungsbeiträge und damit die gesetzlichen Personalzusatzkosten durch ausgabensenkende Strukturreformen kurzfristig gesenkt werden. Noch in dieser Legislaturperiode müssen die Beitragssätze auf unter 40 Prozent gesenkt werden.

  • In der Rentenversicherung ist kurzfristig eine Aussetzung der Rentenerhöhung 2003 erforderlich, um Liquiditätsprobleme und erneute Beitragserhöhungen zu vermeiden. Darüber hinaus ist eine durchgreifende Rentenreform notwendig.
  • Die in der Regierungserklärung aufgezeigten Reformansätze bei der gesetzlichen Krankenversicherung reichen nicht aus. Zwar sind die angekündigte Herausnahme des Krankengeldes und der versicherungsfremden Leistungen aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen und ihre Übertragung in den privaten Verantwortungsbereich bzw. ihre Finanzierung aus dem Steueraufkommen zu unterstützen. Ziel muss kurzfristig eine Senkung des Beitragssatzes auf unter 12 Prozent sein. Der Arbeitgeberbeitrag kann dann auf maximal 6 Prozent eingefroren werden, um die Kosten der Krankenversicherung künftig vom Arbeitsverhältnis abzukoppeln.
  • In der Pflegeversicherung werden die noch verfügbaren Rücklagen bald aufgebraucht sein. Die Pflegeversicherung sollte daher auf Schwer- und Schwerstpflegebedürftige konzentriert werden.
  • Die Begrenzung des Bezugszeitraums beim Arbeitslosengeld auf 12 Monate ist ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings sollte die Höchstanspruchsdauer einheitlich für alle Arbeitslose gelten, das heißt auch die über 55-jährigen. Anderenfalls würde es bei falschen Frühverrentungsanreizen bleiben. Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssen auf dem Niveau der Sozialhilfe zusammengeführt werden.

DRITTENS: Der Arbeitsmarkt muss durch eine Beseitigung der Beschäftigungshemmnisse im Arbeitsrecht flexibilisiert werden:

Eine Vereinfachung des Kündigungsschutzrechts würde erreicht, wenn das Kündigungsschutzgesetz nur auf Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten und erst nach dem dritten Beschäftigungsjahr Anwendung findet, die Sozialauswahl gesetzlich auf die drei Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten beschränkt wird und der Arbeitgeber im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses die Möglichkeit erhält , ohne weitere rechtliche Voraussetzungen das Arbeitsverhältnis auf Antrag gegen eine Abfindung zu beenden.

Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen auch ohne Zustimmung der Tarifvertragsparteien auf einer gesicherten gesetzlichen Rechtsgrundlage möglich sein. Mit seiner Forderung nach einem Einspruchsrecht der Tarifvertragsparteien bleibt der Bundeskanzler zum Teil hinter der tarifvertraglichen Praxis zurück.

VIERTENS: Vor dem Hintergrund des EU-Gipfels von Lissabon müssen insbesondere in Deutschland, der größten Volkswirtschaft Europas, nicht zuletzt angesichts der Ergebnisse der Pisa-Studie alle Anstrengungen darauf ausgerichtet sein, die Innovationsfähigkeit zu steigern. Hierzu gehören vor allem Investitionen in Bildung, Orientierung an hohen Standards im Bereich Qualifizierung anstatt Nivellierung auf niedrigem Niveau und optimierter Einsatz aller Instrumente zur Stärkung von Qualifikation und Qualität. Die angekündigten Maßnahmen zur pauschalen Zuerkennung der Ausbildereignung und zur automatischen Zulassung zur handwerklichen Selbständigkeit ohne Nachweis tatsächlicher Qualifikation widersprechen dieser Zielsetzung.

FÜNFTENS: Die Wirtschaft wird in einer gemeinsamen Initiative alle Anstrengungen unternehmen, so viele Ausbildungsplätze wie möglich zu mobilisieren. Angesichts der schwierigen Situation auf dem Lehrstellenmarkt ist dies eine große Herausforderung. Die Wirtschaft wird sich aber nachdrücklich für zusätzliche Ausbildungsplätze einsetzen, und zwar

  • durch Ansprache und Beratung der Unternehmen,
  • durch Werbung in ihren Gremien, bei Entscheidungsträgern und in der Öffentlichkeit,
  • durch den verstärkten Einsatz von Lehrstellenentwicklern,
  • durch die Organisation von Ausbildungsverbünden,
  • durch Kooperation mit allen relevanten Akteuren vor Ort

sowie durch weitere Maßnahmen und Initiativen. Die Wirtschaft wird hierzu eine übergreifende Task Force zur Bündelung ihrer Aktivitäten einsetzen. Sie unterstützt gleichzeitig die Ausbildungsplatzoffensive 2003 der Bundesregierung.

Wir werden nur dann jedem jungen Menschen, der kann und will, einen Ausbildungsplatz anbieten können, wenn die Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Tarifpolitik in Deutschland den dringend notwendigen Kurswechsel hin zu mehr Wachstum und damit auch zu mehr Arbeits- und Ausbildungsplätzen vollzieht. Von den volljährigen Lehrstellenbewerbern ist zudem räumliche und berufliche Mobilität zu verlangen, wie sie im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik auch den jungen Arbeitslosen zu Recht zugemutet wird. Außerdem ist ein Konsens aller Beteiligten über den Grundsatz "Ausbildung geht vor Übernahme" notwendig.

Die Drohung mit einer Ausbildungsumlage ist in der gegenwärtigen Situation ein falsches Signal, weil sie die ökonomischen Zusammenhänge verkennt.

siehe auch:

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