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Bundesrat lehnt Steuervergünstigungsabbaugesetz ab

(18.3.2003) Der Bundesrat hat am 14.3.2003 dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen die Zustimmung verweigert. Er folgte damit entsprechenden Empfehlungen des Finanz- und des Wirtschaftsausschusses. Seiner Ablehnungsentscheidung fügte der Bundesrat eine umfangreiche Begründung bei:

Die Bundesregierung erhöhe entgegen ihren Versprechungen vor der Wahl mit diesem Gesetz die Steuern auf breiter Front, obwohl Deutschland am Rande einer Rezession stehe, die durch eklatante Fehlentscheidungen in allen Politikbereichen ausgelöst worden sei. Die Bürger und Unternehmen seien tief verunsichert durch gebrochene Wahlversprechen, endlose Diskussionen über Steuererhöhungen, konzeptionslose Gesetzentwürfe und immer wieder durch Ankündigungen von Reformprojekten, die anschließend auf die lange Bank geschoben würden (zum Beispiel Gewerbesteuerreform). Das Steuervergünstigungsabbaugesetz sei ein weiterer Beleg für die chaotische und inkonsequente Finanz- und Steuerpolitik der Bundesregierung. Statt die Steuern zu senken und das Steuerrecht grundlegend zu vereinfachen, würden wahllos die Steuern erhöht. Ohne Rücksicht auf langjährige Planungen und die volkswirtschaftlichen Auswirkungen würden bewährte Regelungen von heute auf morgen geändert und eine flächendeckende Steuererhöhung in die Wege geleitet. Dieses Gesetz löse keine Probleme, sondern verschärfe die bestehenden und schaffe überdies neue. Die Bundesregierung gehe den falschen und riskanten Weg einer breit angelegten Steuer- und Abgabenerhöhung, obwohl in wirtschaftlich schwierigen Zeiten alles zu vermeiden sei, was den Faktor Arbeit verteuere und Investitionen erschwere.

Wirtschaft und Arbeitnehmer würden massiv belastet. Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde in diesem Jahr die steuerliche Mehrbelastung unter Einbeziehung der bereits beschlossenen Steuererhöhungen wie zum Beispiel der Ökosteuer rund 10 Milliarden EURO betragen. Ab dem Jahr 2004 würde die Zusatzbelastung sogar auf rund 20 Milliarden EURO ansteigen. Hinzu komme die bereits von der Bundesregierung durchgesetzte Erhöhung der Sozialabgaben in der Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung in diesem Jahr um rund 10 Milliarden EURO. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass angesichts der hohen Abgabenbelastung und der extrem schlechten Wirtschaftslage in Deutschland Steuererhöhungen vermieden werden müssten. Deutschland sei beim Wirtschaftswachstum das Schlusslicht in der Europäischen Union, die Arbeitslosigkeit liege bei 4,6 Millionen, die Unternehmensinsolvenzen seien auf der Rekordhöhe von 40.000, die Investitionen seien in den letzten beiden Jahren deutlich zurückgegangen und der private Konsum sei erstmals seit der Wiedervereinigung im letzten Jahr geschrumpft. Die Bundesregierung habe die eindringlichen Warnungen des Bundesrates in den Wind geschlagen. Die im Bundestag beschlossenen geringfügigen Änderungen reichten bei weitem nicht aus.

Der Bundesrat verweist exemplarisch auf folgende schädliche Mehrbelastungen im Gesetzesbeschluss des Bundestages:

  • Die Veräußerungsgewinne von vermieteten Immobilien sollen künftig generell mit 15 Prozent besteuert, die Gebäudeabschreibung verschlechtert und die Eigenheimzulage abgebaut werden. Bei der Eigenheimzulage sollen Kinderlose künftig gar keine Eigenheimzulage mehr erhalten und bei einer Familie mit zwei Kindern würde die Zulage im Acht-Jahreszeitraum um insgesamt 12.000 EURO gekürzt werden. Außerdem sollen die Einkommensgrenzen stark abgesenkt werden. Diese Maßnahmen würden die privaten Haushalte sowie den Wohnungsbau nach Ansicht des Bundesrates massiv belasten. In der Bauwirtschaft würden zusätzlich 50.000 Arbeitsplätze abgebaut werden.
  • Für die Unternehmen wird die Verlustverrechnung auf die Hälfte des Gewinns, der 100.000 EURO übersteigt, beschränkt. Das würde nach Auffassung des Bundesrates bedeuten, dass diejenigen Betriebe, die stark investieren oder forschen, bestraft werden, da sie ihre zwangsläufig temporär anfallenden Verluste nicht mehr vollständig mit den Gewinnen eines Jahres verrechnen können. Betroffen wären vor allem auch Unternehmen, die wie zum Beispiel in der Bauwirtschaft aus konjunkturellen Gründen eine Verlustphase durchstehen müssen.
  • Der Bundesrat sieht durch die 50-prozentige Steuererhöhung bei privat genutzten Dienstwagen mindestens 10.000 Arbeitsplätze in der Automobilindustrie und bei den mittelständischen Zulieferern gefährdet. 45 Prozent aller neu zugelassenen Pkw sind Dienst- oder Firmenwagen. Schon die Ankündigung der Steuererhöhung habe potenzielle Kunden derart verunsichert, dass die Bestellungen von Firmenwagen bisher um monatlich 20 Prozent zurückgegangen seien.
  • Private Veräußerungsgewinne zum Beispiel beim Verkauf von Wertpapieren, vermieteten Immobilien und privaten Wertgegenständen sollen künftig generell mit 15 Prozent besteuert werden. Dies würde nach Meinung des Bundesrates den ohnehin schwachen Aktienmarkt bzw. Wohnungsbaumarkt zusätzlich belasten. Vor allem aber würde die private Altersvorsorge sehr negativ getroffen.
  • Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz soll für zahlreiche Produkte, wie zum Beispiel Gartenbauerzeugnisse oder zahntechnische Leistungen, von 7 auf 16 Prozent erhöht werden. Dies werde eine zusätzliche Schwächung der Kaufkraft der Haushalte zur Folge haben. Des Weiteren würde es wirtschaftliche Nachteile und eine Arbeitsplatzgefährdung in den betroffenen Wirtschaftszweigen geben, so der Bundesrat in der Begründung für die Ablehnung des Gesetzes.

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