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Bauherren-Schutzbund e.V.: steigendes Konfliktpotenzial am Bau

(15.3.2003) Private Bauherren brauchen derzeit viel Mut, um ihr Bauprojekt durchzustehen. In fast allen Punkten haben sich gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen verschlechtert. Der Bauherren-Schutzbund konstatiert als gemeinnützige Verbraucherschutzorganisation ein steigendes Konfliktpotenzial am Bau.

Bauherren sehen sich wachsenden und immer weniger beherrschbaren Risiken ausgesetzt. Als besonders risikovoll erweist sich die ungebremste Pleitewelle bei Hausanbietern, der ausgeprägte, mit Preiskosmetik verbundene Preiskrieg bei Hausangeboten und die in die Höhe schnellenden Mängel am Bau. Diese haben, wie BSB-Schadensanalysen von mehr als 700 Bauvorhaben ergaben, sowohl im Neubau als auch bei Altbausanierung und Modernisierung drastisch zugelegt.

Tückische Fallstricke bei Preisen und Kosten

Meinungsumfragen des BSB unter mehr als 1000 Bauwilligen und über 300 Bauherren bundesweit zeigen ein weites, mit tückischen Fallstricken ausgelegtes Feld für Auseinandersetzungen. "Der Trend geht dahin, sich in schwieriger Marktlage zuspitzende Konflikte zwischen Bauträgern, Generalunternehmern, Subunternehmern und Handwerkern auf die privaten Bauherren abzuwälzen, " sagt der 1. Vorsitzende des BSB Peter Pirovits. "Im Vergleich zu früheren Untersuchungen hat sich vor allem das Preis- und Kostenrisiko verschärft. Für Bauherren wird es immer schwieriger zu beurteilen, welche Kosten im Preisangebot enthalten sind und welche nicht." Selbst unverzichtbare Leistungen würden inzwischen aus einem schlüsselfertigen Grundpreis herausgenommen.

67 Prozent der untersuchten Bauverträge - das ist eine Zunahme um sechs Prozent gegenüber 2000 - sind unausgewogen. "Darin ist nicht gewährleistet, dass nach Baufortschritt und mängelfreier Leistung bezahlt wird, sprich: die Bauherren werden vorher abkassiert, " erklärt Pirovits.

Signifikante Verschlechterungen bei Bauverträgen

Angesichts der Krise am Bau wird es für Bauherren immer schwerer, über Sicherheiten für Fertigstellung und Gewährleistung zu verhandeln. Der BSB stellt eine wachsende Zahl von Bauanbietern fest, die mit Sicherheitsleistungen werben, sie aber nicht erbringen. Mangelnde Markttransparenz bei Hausangeboten zeigt sich vor allem an den Bau- und Leistungsbeschreibungen, dem Herzstück jedes Bauvertrages. Hier gibt es signifikante Verschlechterungen.

So ist der Anteil von Bau- und Leistungsbeschreibungen, die nur vage die zu erbringenden Leistungen und den Vertragsgegenstand widerspiegeln, auf 51 Prozent der untersuchten Bauverträge gestiegen. Architekten- und Ingenieurleistungen fehlen oft ganz oder sind nur oberflächlich angedeutet. "Diese Unklarheiten schlagen sich - um einen Schwerpunkt unserer Analyse herauszugreifen - beispielsweise in den um 10 Prozent auf 32 Prozent angestiegenen Feuchteschäden bei Fundamentarbeiten und im Kellerbau nieder, " erläutert Pirovits.

Etikettenschwindel nimmt zu

Immer beliebter wird auch der Etikettenschwindel. 16 Prozent der befragten Bauherren wurden mit qualitativ minderwertigen Baustoffen und Materialien abgespeist, ganz im Widerspruch zu den Behauptungen der Baubeschreibung, "Markenartikel" oder "Qualitätsprodukte" zu verwenden.

"All diese Tricksereien auf Kosten der Bauherren verdeutlichen erneut, wie wichtig die bereits im vergangenen Jahr vom BSB der Öffentlichkeit vorgelegten und Bauherren an die Hand gegebenen `Prüfsteine für Bau- und Leistungsbeschreibungen` sind, " meint Pirovits. "Hier fordert unsere Verbraucherschutzorganisation erneut, endlich gesetzliche Mindeststandards für Bau- und Leistungsbeschreibungen zu schaffen!"

Dramatisch gestiegene Baumängel beschäftigen die Gerichte

Mehr als ein Viertel der Bauschäden hat einen Wertumfang von 5.000 bis 15.000 Euro, das entspricht im Risiko dem, was durchschnittlich an Eigenleistungen aufgebracht werden kann. Ein weiteres Viertel jedoch ist mit 15.000 bis 50.000 Euro bereits dem durchschnittlichen Einsatz von Eigenkapital vergleichbar. Bei den vom BSB untersuchten Bauvorhaben wurden im Schnitt zehn bis zwanzig zumeist erhebliche Baumängel angezeigt. Während der Gewährleistungsfrist waren es immerhin noch sechs.

Besonders tragisch ist, dass 18,5 Prozent der befragten Bauherren mit Firmeninsolvenzen konfrontiert wurden und jeder fünfte seine berechtigten Ansprüche auf Mängelbeseitigung wegen der Pleite seiner Baufirma nicht mehr durchsetzen konnte.

Dramatisch gestiegene Baumängel rücken immer mehr in den Mittelpunkt gerichtlicher Auseinandersetzungen. Doch, so BSB-Vertrauensanwalt Dr. Bernhard-Dietrich Breloer, "Prozesse im privaten Baurecht sind langwierig und die Streitwerte hoch. Diesem zermürbenden Prozess können und wollen sich viele Bauherren nicht aussetzen." Nur eine vergleichsweise geringe Zahl von Geschädigten ginge wirklich vor Gericht.

BSB verspricht unabhängige Beratung und Hilfe vor Ort

Angesichts massiver Benachteiligungen wenden sich jährlich immer mehr private Bauherren um Rat und Hilfe an die Verbraucherschutzorganisation.

Weitaus mehr Bauwillige kommen inzwischen vor Beginn ihres Vorhabens zum BSB, lassen Bauverträge prüfen, Wirtschaftsauskünfte über Firmen einholen und versichern sich der rechtlichen Unterstützung über die BSB-Vertrauensanwälte. Über die Hälfte der Mitglieder lässt ihr Bauvorhaben von den BSB-Bauherrenberatern - ausgewiesenen Architekten, Bauingenieuren und Spezialisten verschiedener Fachrichtungen - auf Mängel kontrollieren und fordert mit den Mängelprotokollen rechtzeitig die Beseitigung ein.

Eine zunehmende Zahl von Mitgliedern - im vergangenen Jahr 38 Prozent - entscheidet sich für eine baubegleitende Qualitätskontrolle und baut diese Kosten von vornherein in das Finanzierungspaket ein. Sie umfassen erfahrungsgemäß je nach gewähltem Leistungsangebot in etwa 1-1,5 Prozent der Bausumme, ersparen aber im Zweifelsfalle Schadenssummen bis zu 50.000 Euro. Noch in diesem Jahr wird der Bauherren-Schutzbund seinen Service erweitern und ein besonderes Informations- und Beratungspaket für den Immobilienerwerb im Altbau, für Um-, Ausbau und Modernisierung schnüren. Gewichtige Argumente für mehr Verbraucherschutz Für private Bauherren ist im Normalfall die Immobilie mit durchschnittlich 225.000 Euro die größte Investition im Leben. Doch anders als beim Kauf einer Stereoanlage oder einer Hose unterliegen Bau und Kauf eines Hauses nicht dem besonderen gesetzlichen Schutz. Bei den im vergangenen Jahr in Kraft getretenen Gesetzen, die Kaufverträge mit Schutzmechanismen versehen, ist das Werkvertragsrecht für den Bau außen vor geblieben. Der Gesetzgeber hat versäumt, dem Verbraucher ein Widerrufsrecht beim Immobilienerwerb oder dem Abschluss von Bauverträgen einzuräumen. "Dieses gesetzgeberische Unterlassen ist absolut unverständlich, " konstatiert BSB-Vertrauensanwalt Breloer.

Mit seinen "Prüfsteinen zum Verbraucherschutz" ist der BSB bereits beim Gesetzgeber vorstellig geworden. Sie wurden den Ausschüssen des Bundestages übergeben und haben die öffentliche Diskussion wesentlich mit geprägt. So wird u. a. gefordert, Verbrauchern ein Widerrufsrecht für Bauverträge zu ermöglichen, gesetzliche Mindeststandards für Sicherheitsleistungen und Vertragserfüllung aufzulegen und eine Prospekthaftung zu vereinbaren. "Angesichts der wachsenden Konflikte am Bau sind unsere Forderungen hoch aktuell!"

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