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Eigenheimzulage wird nach altem Recht ausgezahlt

(18.2.2003) Als wichtigen Schritt aus einer von der Bundesregierung verursachten Blockade der Wohneigentumsbildung bezeichnet der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, Dr. Günter Haber, dass künftig die Finanzämter Anträge auf Eigenheimzulage für in 2003 gekaufte Wohnungen wieder nach dem geltenden Recht bearbeiten. Das heißt: Entgegen den Steuerplänen der Bundesregierung erhalten auch Kinderlose weiterhin die Eigenheimzulage. Diese wird in der vollen bisherigen Höhe der jährlichen Grundzulage von 2.556 Euro für neu hergestellte Wohnungen und 1.278 Euro für Wohnungskäufe aus dem Bestand ausgezahlt. Die Finanzverwaltung hält sich auch weiterhin an die bisherigen Einkunftsgrenzen von über 40.000 Euro für Einzelne und über 80.000 Euro für steuerlich zusammen veranlagte Ehepaare im Gesamtbetrag der Einkünfte auf ein Jahr gerechnet. Der Kinderzuschlag zu den Einkunftsgrenzen beträgt je Kind nach wie vor über 15.000 Euro auf ein Jahr gerechnet.

Der BFW hat von vornherein die im Gesetzentwurf der Bundesregierung beabsichtigte Rückwirkung für Förderfälle nach dem Jahresende 2002 als Katastrophe für die Wohneigentumsbildung und für die Auftragslage im Baugewerbe scharf kritisiert. Da seit den Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen im Vermittlungsausschuss eine Pattsituation besteht, ist es völlig ungewiss, ob die Bundesregierung überhaupt noch einzelne Elemente ihres Steuergesetzes durchbringen kann. Dies haben die von der CDU und der CSU regierten Bundeslänger zum Anlass genommen, in der Sitzung der Referatsleiter aus den Finanzministerien von Bund und Ländern am 4. Februar 2003 darauf zu dringen, die Eigenheimzulage auch für neue Fälle nach dem bisherigen Recht zu gewähren. Es sei gegenüber den Bürgern nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen nicht länger zu verantworten, neue Anträge auf die Eigenheimzulage einfach liegen zu lassen, wie dies vom Bundesfinanzministerium gefordert worden ist. Der Bescheid über die Eigenheimzulage als begünstigender Verwaltungsakt könne nicht über Monate verschleppt werden bis für den Steuerpflichtigen nachteilige Gesetzesänderungen eingetreten seien. Da die Finanzverwaltungen der Länder konsequent vom alten Recht ausgehen, werden die Bescheide zur Auszahlung der Eigenheimzulage nicht vorläufig und ohne den Vorbehalt einer späteren Nachprüfung erlassen.

Als nicht hinnehmbar bezeichnet es Haber, dass seit der Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums vom 16. Oktober 2002 zum Auslaufen der bisherigen Eigenheimzulage am Jahresende 2002 das Vertrauen der Steuerpflichtigen in das bestehende Recht über die Mitte 2003 hinaus als erschüttert angesehen werden soll, obwohl "neues" Recht nicht absehbar ist. Der BFW fordert den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages deshalb auf, bereits in seinem Beschluss zum Steuerpaket am 19. Februar 2003 die Übergangsregelung im Gesetzentwurf zu ändern: Da der Gesetzbeschluss des Bundestages mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition am 21. Februar 2003 über das weitere Schicksal des Steuerpakets nichts aussagt, muss sofort klar gestellt werden, dass eventuelle Änderungen bei der Eigenheimzulage frühestens nach der Verkündung, als Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens, gelten dürfen.

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