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RAL-Gütesicherung für die Planung und Bauausführung von besonders energiesparenden Häusern auf dem neuesten Stand

(28.11.2002) Speziell im Herbst und Winter steht das Thema Wärmedämmung bei allen Bauherren und Wohnungseigentümern wieder ganz oben auf der Agenda. Gerade richtig zur kalten Jahreszeit treten neue RAL-Güte- und Prüfbestimmungen in Kraft, die für die Planung und Bauausführung von Häusern in besonders energiesparender Bauweise gelten: Hierzu zählen Gebäude mit besonders hohem baulichen Wärmeschutz, konsequenter Vermeidung oder Minimierung von Wärmebrücken, hoher Luftdichtheit der Gebäudehülle und einer Ausstattung mit besonders effizienten haustechnischen Anlagen. Als besonders energiesparend in diesem Sinne werden so genannte "Niedrigenergie-Häuser", "Passivhäuser" sowie "Nullenergie-Häuser" bezeichnet.

Gemäß den jetzt erweiterten Güte- und Prüfbestimmungen sind bei der Planung und Bauausführung solch besonders energiesparender Gebäude spezielle Anforderungen einzuhalten - so z.B. beim baulichen Wärmeschutz: In Wohn- und Bürogebäuden sowie sonstigen normal beheizten Gebäuden sind die jeweils festgelegten Grenzwerte zu beachten. Zusätzlicher Wärmeverlust über Wärmebrücken ist bei besonders energiesparenden Häusern entweder komplett zu vermeiden oder ausreichend zu minimieren. Für gütegesicherte Gebäude in Niedrigenergiebauweise dürfen z.B. nur genormte oder bauaufsichtlich zugelassene Dämmstoffe eingesetzt werden. Dauerhafte Luftdichtheit der Gebäudehülle ist, entsprechend den Gütebestimmungen, mit geeigneten Materialien sicherzustellen und nachzuweisen. Darüber hinaus ist den Anforderungen an besonders energiesparende haustechnische Anlagen nachzukommen, die möglichst geringe Umweltbelastungen und Wärmeverluste mit sich bringen - so im Falle der Heizungsanlagen, der Brauchwassererwärmung sowie bei der Be- und Entlüftung.

Mit dem Abschluss des Erweiterungsverfahrens treten auch neue Bestimmungen für die Verleihung des RAL-Gütezeichens in Kraft: Gütezeichen für Niedrigenergie-Bauweise mit der Inschrift "Planung" werden objektbezogen vergeben und basieren auf mehrfach geprüften gütegesicherten Planungsunterlagen. Diese Kriterien gelten ebenso für die Anerkennung des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise mit der Inschrift "Bauausführung". Hinzu kommt die Güteüberwachung der Bauausführung durch unabhängige Prüfer. Das Gütezeichen wird erst nach Fertigstellung des jeweiligen Objektes und Prüfung der genannten Anforderungen verliehen. Die Qualität der gütegesicherten Leistungen wird danach in regelmäßigen Abständen im Rahmen einer Eigenüberwachung sowie durch stetig neutrale Fremdprüfungen über Sachverständige oder anerkannte Prüfstellen sichergestellt.

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