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Großmann (BMVBW): Wohnungs- und Städtebau nationale Aufgabe in der EU

(4.9.2002) "In der Europäischen Union liegt die Zuständigkeit für die Wohnungs- und Städtebaupolitik allein bei den einzelnen Mitgliedstaaten. Gleichwohl befassen sich die europäischen Institutionen, insbesondere die Europäische Kommission, seit Anfang der 90er Jahre im Rahmen verschiedener Fachpolitiken immer intensiver mit Fragen, die die Wohnungs- und Städtebaupolitik betreffen," unterstrich Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen heute bei einer Sitzung der Ad-hoc-Arbeitsgruppe Europa des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunternehmen GdW in Aachen.

Als ein Beispiel für die Auswirkungen anderer Fachpolitiken auf den Bereich Wohnungswesen nannte Staatssekretär Großmann die EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden", mit der die Kriterien zur gesamtheitlichen Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden festgelegt und die Anforderungen an den Energieverbrauch im Gebäudebereich in der EU harmonisiert werden. Hauptelement der Richtlinie sei die Erstellung von Energieausweisen. Mit der zum 1. Februar 2002 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung werde diese Anforderung bei Neubauten in Deutschland bereits erfüllt, erläuterte der Staatssekretär. Jedoch gelte es, in den kommenden 7 Jahren bis zur verbindlichen Einführung der Richtlinie bei Weiterverkauf oder -vermietung im Gebäudebestand den Energieausweis schrittweise zu verbreiten.

Eine ideale Plattform zum allgemeinen Gedankenaustausch böten die jährlichen informellen Treffen der Wohnungsbauminister, berichtete Großmann. So hätten bei der diesjährigen Konferenz europäische Experten über die verschiedenen Aspekte und Strategien der einzelnen Länder zum Themenkomplex "Nachhaltiges Wohnen" informiert.

Städte seien die treibende Kraft der europäischen Wirtschaft, fuhr der Staatssekretär fort. Sie umfassten die wichtigsten wirtschaftlichen, materiellen und geistigen Ressourcen. Deshalb müsse die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung der Städte Kernelement einer modernen Strukturpolitik sein. Allerdings wirkten auch auf den Städtebau zunehmend sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene Anforderungen aus anderen Politikbereichen ein. Aus diesem Grunde habe die Europäische Union in einem Aktionsrahmen ihre Positionen zu einer europäischen Stadtentwicklung konkretisiert. Dabei würden die Ziele ...

  • Stärkung des wirtschaftlichen Wohlstandes und der Beschäftigungssituation in den Städten
  • Förderung von Gleichheit, sozialer Einbeziehung und Sanierung in städtischen Gebieten
  • Schutz und Verbesserung der städtischen Umwelt im Hinblick auf lokale und globale Nachhaltigkeit
  • Beitrag zu einem guten Stadtmanagement und zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung

... verfolgt.

Hauptfinanzierungsinstrumente der EU im stadtentwicklungspolitischen Zusammenhang seien die europäischen Strukturfonds URBAN, EFRE und INTERREG, erläuterte Großmann weiter. Zwar laufe die derzeitige Förderperiode noch bis 2006, vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Osterweiterung sei die Diskussion um die Reform der Strukturfonds aber bereits in vollem Gange.

"Auch wenn die EU-Politiken zunehmend Einfluss auf die Wohnungs- und Städtebaupolitik ausüben, muss diese nach dem Subsidiaritätsprinzip Aufgabe der Mitgliedstaaten und ihrer Regionen bleiben. Eine Neuausrichtung der EU-Strukturpolitik darf nicht zu einer Kompetenzverlagerung oder zur Schaffung neuer Fördertatbestände führen. Auch künftig soll die Gestaltungsfreiheit auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene nicht durch verbindliche Vorgaben der EU-Kommission eingeengt werden," bekräftigte Staatssekretär Großmann abschließend.

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