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Bodewig: Baurecht wird vereinfacht und dem europäischen Rechtssystem angepasst

(22.8.2002) "Mit einer 'Paketlösung' hat die Unabhängige Expertenkommission Wege aufgezeigt, europäisches Baurecht in nationales Recht umzusetzen und dieses mit strukturellen Vereinfachungen des Bauplanungsrechts zu verknüpfen. Dabei soll der materielle Gehalt des Umweltschutzes in der Bauleitplanung unberührt bleiben." Das sagte Kurt Bodewig, Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, am Mittwoch in Berlin, als er den Bericht einer von ihm eingesetzten Unabhängigen Expertenkommission zur Novellierung des Baugesetzbuches entgegen nahm.

Anlass zur Einberufung der Kommission sei die Umsetzung der EG-Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkung bestimmter Pläne und Programme (Plan-UP-Richtlinie) in das Recht der kommunalen Bauleitplanung gewesen, die bis zum Juli 2004 zu erfolgen habe.

Die Kommission schlage unter anderem vor,

  • die Anforderungen der Plan-UP-Richtlinie ohne europarechtliches Risiko voll in die bestehenden Verfahrensschritte der Bauleitplanung zu integrieren,
  • die Umweltprüfung als Trägerverfahren für vier unterschiedliche naturschutz- und umweltrechtliche Prüfungen auszugestalten und
  • einen Wechsel vom nationalen System der materiellen Richtigkeit von Planungen zum europäischen System eines ordnungsgemäßen Verfahrens vorzunehmen: Ein ordnungsgemäß durchgeführtes Verfahren solle die Vermutung für eine materielle Richtigkeit des Plans erzeugen.

Die unter dem Vorsitz von Dr. Gaentzsch, Vorsitzender Richter a.D. am Bundesverwaltungsgericht, tagende Kommission habe den Auftrag gehabt, das deutsche Baurecht an das europäische Rechtssystem anzugleichen und diesbezüglich Vorschläge zu seiner strukturellen Vereinfachung zu unterbreiten. Die unterbreitete 'Paketlösung' sei eine gute Grundlage für den weiteren Meinungsbildungsprozess innerhalb der Bundesregierung, mit Ländern, Kommunalen Spitzenverbänden sowie den Planer- und Umweltverbänden, so Bodewig.

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