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Briefwechsel als Kündigungsgrund: Vermieter muss sich ein Bombardement an Mängelrügen nicht bieten lassen

(3.7.2002) Wer seinen Vermieter allzu sehr mit schriftlichen Anfragen drangsaliert, der riskiert damit die fristlose Kündigung – jedenfalls dann, wenn der Briefverkehr unzumutbare Ausmaße annimmt. Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS mitteilt, hat das Landgericht Bielefeld in diesem Sinne entschieden. (Aktenzeichen 22 S 240/01)

Der Fall: Um die Beziehung zwischen Mieter und Wohnungseigentümer war es offensichtlich schon lange nicht mehr zum besten bestellt. Das lässt sich zumindest aus der Tatsache schließen, dass der Vermieter mit Mängelrügen geradezu bombardiert wurde. Mehr als 170 einzelne Schreiben landeten binnen drei Monaten in seinem Briefkasten. Im Durchschnitt brachte der Postbote dem Eigentümer also pro Tag zwei Mängelrügen ins Haus. Das empfand der Betroffene als einen unerträglichen Zustand, schließlich hätte er sich bald hauptberuflich nur noch mit dem Beantworten der Briefe befassen können. Er sprach deswegen seinem Mieter die außerordentliche Kündigung aus.

Das Urteil: Irgendwann ist das Maß überschritten. Dieser Meinung waren auch die Richter des Landgerichts Bielefeld. Sie gestatteten dem Eigentümer, seinem Mieter fristlos zu kündigen. Eine derartige Flut an Mängelrügen könne vom Empfänger als Brief-Terror empfunden werden und habe nichts mehr mit sozialverträglichen Kontakten zu tun. Die Fortsetzung eines Mietverhältnisses sei unter diesen Umständen niemandem zuzumuten. Denn von dem erforderlichen Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten sei nichts mehr zu erkennen.

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