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Kommunales Baulandmanagement unter Beteiligung privater Investoren zur Verbesserung des Baulandangebotes

(18.6.2002) "Im Mittelpunkt einer erfolgreichen Baulandpolitik der Gemeinden steht die bedarfsgerechte Baulandbereitstellung. Dahinter verbirgt sich ein komplexer Prozess. Dieser reicht von der Bauleitplanung über die Bodenordnung, die Erschließung, die Herstellung der erforderlichen Infrastruktur-, Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen, bis hin zur Bereitstellung der baureifen Grundstücke und deren planungskonformer Nutzung. Und natürlich geht es auch um städtebauliche Rahmenbedingungen, etwa um die Entwicklung der Innenstädte und die Vermeidung von Abwanderungen ins Umland mit ihren negativen Folgen", betonte Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, in seiner Rede auf einer Informationsveranstaltung der Sparkassen Immobilien GmbH in Aachen.

Diese Aufgabe ordne sich auch ein in die von der Bundesregierung nunmehr seit ihrem Amtsantritt neu profilierte und reformierte Wohnungs- und Städtebaupolitik mit dem Ziel der nachhaltigen Entwicklung von lebenswerten Städten und Gemeinden. Beim Umgang mit dem Bauland gehe es um Wirtschaftlichkeit und Ökologie, um Verminderung der Flächeninanspruchnahme, Nutzung bereits vorhandener Infrastruktur sowie um die Entwicklung von Brachen im innerstädtischen Bereich, erläuterte der Staatssekretär.

"Bei gut 70 Prozent aller Städte und vor allem in der Mehrzahl der Großstädte vermögen die Baulandreserven den Baulandbedarf zu decken", sagte Großmann. Hier sei der Ansatzpunkt für die Mobilisierung und Aktivierung der vorhandenen Baulandreserven. In erster Linie handele sich dabei um altindustrielle Brachflächen oder Konversionsflächen, die wieder verfügbar zu machen oder aufzubereiten seien.

Baulandbereitstellung sei öffentliche Aufgabe, sei Aufgabe der Gemeinden. Erfolgreich seien die Gemeinden, die auf ein partnerschaftliches Konzept unter Beteiligung privater Investoren setzten und setzen. Gerade im komplexen Prozess der Baureifmachung mit der damit verbundenen Infrastruktur haben sich die Kooperationsmodelle bewährt. Damit lasse das Städtebaurecht und die Wohnungs- und Baupolitik der Bundesregierung zunehmend auch private Investoren als Partner zu, erläuterte Großmann weiter. Das Baugesetzbuch sei auf das Zusammenwirken der öffentlichen mit der privaten Seite bei städtebaulichen Planungen und Maßnahmen ausgerichtet.

Chancen für eine neue Planungskultur seien auch die Regelungen zum Mediator im Bauleitplanverfahren. Ebenfalls ein wichtiges Verbindungsglied zwischen Gemeinde und privatem Baulandmanagement sei die Aufstellung gemeindlicher Baulandkataster. Das sichere eine von der Gemeinde systematische Erfassung der bebaubaren Flächen und mache diese allen Interessenten zugänglich.

Eine Studie des Bundesministeriums zeige aber auch, dass die vorhandenen Möglichkeiten noch nicht überall im vollen Umfang genutzt werden. Dies betreffe vor allem den Einsatz städtebaulicher Verträge in Verbindung mit kommunalen Grundsatzbeschlüssen zur gemeindlichen Bodenpolitik. Die Untersuchung lasse erkennen, dass in den Gemeinden, in denen die "Spielregeln" für die Baulanderschließung einschließlich der Finanzierung der erforderlichen Infrastruktur für die Beteiligten klar erkennbar sei, der städtebauliche Vertrag besonders effizient zur Anwendung komme. Dies gewährleiste die Finanzierung der Baulanderschließung und führe zu einer Dämpfung der Bodenpreisentwicklung. Die Gemeinden seien von daher aufgerufen, von diesen Möglichkeiten verstärkt Gebrauch zu machen.

"Kommunales Baulandmanagement ist eine Zukunftsaufgabe in den Städten. Mit dem vorhandenen städtebaurechtlichem Instrumentarium kann diese Aufgabe kraftvoll angegangen werden und bietet ein breites Betätigungsfeld für die Kommunen und privaten Investoren", betonte Großmann abschließend.

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