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Bundestag verabschiedet Tariftreuegesetz und Korruptionsregister

(27.4.2002) Der Bundestag hat am 26. April 2002 das Tariftreuegesetz verabschiedet. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung dem Einsatz von Niedriglohnkräften auf staatlichen Baustellen und im öffentlichen Personennahverkehr einen Riegel vorschieben. Ein Stufenmodell soll dabei dem niedrigeren Lohnniveau ostdeutscher Betriebe Rechnung tragen. Sie sollen die Möglichkeit bekommen, bis 2005 bei öffentlichen Aufträgen im Westen auch unterhalb der Westtarife mitbieten zu können.

Nach dem Stufenmodell sollen Baufirmen erst ab dem Jahr 2005 100 Prozent des ortsüblichen Tariflohns zahlen müssen.

  • Von Juni 2002 an wird zunächst die Zahlung von mindestens 92,5 Prozent des ortsüblichen Tarifniveaus vorgeschrieben.
  • 95 Prozent sind es dann ab 2003,
  • 97,5 Prozent ab 2004 und
  • 100 Prozent ab 2005.

Die Regelung soll zunächst ab einem Auftragsvolumen von 100.000 Euro greifen. Die Grenze soll bis 2004 auf 50.000 Euro sinken.

Tariflöhne sichern

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen staatliche Stellen Bauaufträge künftig nur noch an Unternehmen vergeben dürfen, die ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den am Einsatzort geltenden Tariflohn zahlen. Das gleiche soll beim öffentlichen Personennahverkehr gelten.

Dadurch können nach Ansicht der Bundesregierung in arbeitsmarktpolitisch sensiblen Bereichen Arbeitsplätze erhalten werden, die einen ausreichenden sozialen Schutz sowie ein angemessenes Einkommensniveau gewährleisten. Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme werden somit vermieden.

Im Baubereich kommt es durch den massiven Einsatz von Niedriglohnkräften zu starken Wettbewerbsverzerrungen, so dass Arbeitsplätze, insbesondere in tarifgebundenen mittelständischen Unternehmen, in hohem Maße gefährdet werden. Im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ist angesichts der bevorstehenden Liberalisierung auf europäischer Ebene eine ähnliche Entwicklung zu befürchten. Auch hier droht ein rigoroser Preiswettbewerb die Qualität der Verkehrsdienstleistungen und die Sicherheit der Arbeitsplätze zu gefährden.

Die Bundesanstalt für Arbeit und die Zollverwaltung sollen die Einhaltung der Tariftreuepflicht auf den Baustellen kontrollieren. Unternehmen, die sich nicht an das Gesetz halten, müssen Vertragsstrafen zahlen. Auch kann der Vertrag gekündigt oder das Unternehmen von staatlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Einrichtung eines Korruptionsregisters

Der im Dezember 2001 bereits vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen ("Tariftreuegesetz") sieht auch die Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmer vor. Unternehmen, denen schwere Verfehlungen - wie beispielsweise illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit oder Verstöße gegen die Tariftreueregelung - nachgewiesen werden, sollen in dieses Register aufgenommen und von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden können. Ein Unterfall der Unzuverlässigkeit soll dabei Korruption bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag sein.

Durch die Einrichtung eines Korruptionsregisters soll gewährleistet werden, dass öffentliche Auftraggeber Kenntnis erhalten von Unternehmen, die ausgeschlossen wurden.

Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin plädierte am 14. April überdies für die Einrichtung von Anti-Korruptionsbehörden in allen Bundesländern. Diese sollten schnell und unbürokratisch handeln können, sagte die Ministerin.

Der Bundesrat muss den Neuregelungen noch zustimmen.

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