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EU: Richtlinienvorschlag zur Anerkennung der Berufsqualifikation

(19.4.2002) Die Europäische Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die Anerkennung von Berufsqualifikationen und damit die Berufsausübung in den Mitgliedsstaaten der EU erleichtern soll. Ziel der umfassenden Aktualisierung ist eine größere Liberalisierung des Dienstleistungssektors. Darunter fällt auch die Dienstleistung des Immobilienmaklers.

Nach der vorgeschlagenen Richtlinie darf ein Immobilienmakler in einem anderen EU-Mitgliedsstaat bis zu 16 Wochen im Jahr Dienstleistungen erbringen. Hierfür muss er eine zweijährige Berufserfahrung nachweisen, wenn es in seinem Heimatland keine verbindlichen Vorschriften für seine Qualifikation gibt. Dies betrifft im Wesentlichen die Immobilienmakler aus Deutschland, die für die Berechtigung zur Berufsausübung nach Paragraf 34c der Gewerbeordnung keine Fachkunde nachweisen müssen.

Klare und transparente Regelung:

Gegenwärtig wird die Anerkennung von Berufsqualifikationen auf Gemeinschaftsebene durch eine Vielzahl von Richtlinien und Beschlüssen geregelt. Mit der vorgeschlagenen Richtlinie soll jetzt ein einfaches und transparentes System eingeführt werden, das die bestehenden Regelungen ablöst und einen verbindlichen rechtlichen Rahmen schafft. Damit ist sie ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung der Binnenmarktstrategie für den Dienstleistungssektor. Unter die Richtlinie fallen neben Immobilienmaklern unter anderem auch Architekten, Steuerberater, Handwerker und Ärzte.

Der Richtlinienvorschlag berücksichtigt die Ergebnisse einer intensiven Konsultation mit den Vertretern der betroffenen Berufe. Der RDM hat über seine aktive Mitgliedschaft im gesamteuropäischen Immobilienverband CEPI (Conseil Européen des Professions Immobilièrs) an der Gestaltung des Richtlinienentwurfs mitgewirkt.

Mehrere Berufsverbände arbeiten zurzeit an gemeinsamen Kriterien für die Qualifikationen ihrer Mitglieder und einer länderübergreifenden Ausbildung. Die EU fördert diese Anstrengungen unter anderem mit dem Programm Leonardo da Vinci. Im Immobilienbereich hat CEPI ein Pilotprojekt für einen europaweiten Austausch von Studenten und Dozenten mit ins Leben gerufen. Die Deutsche Immobilien-Akademie an der Universität Freiburg, an der auch der RDM beteiligt ist, unterzeichnete im Dezember vergangenen Jahres ein entsprechendes Studienaustausch-Programm.

EU-weite Umsetzung bis zum Jahr 2005

Eine Verabschiedung des jetzt vorgelegten Richtlinienvorschlags durch den Ministerrat der EU und das Europäische Parlament wird im Jahr 2003 erwartet. Anschließend muss die Richtlinie von den Mitgliedsstaaten in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Sie kann dann voraussichtlich bis zum Jahr 2005 geltende Praxis innerhalb der EU werden.

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