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Zusatzförderung für Mini-BHKW ab 1. April 2002

(26.3.2002) Am 1. April 2002 tritt das "Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung" (KWK-Gesetz) in Kraft. Besonders gefördert werden Betreiber neuer KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung. Sie erhalten einen Zuschlag von 5,11 Cent für jede Kilowattstunde, die ins Netz ihres Stromversorgers eingespeist wird. Dieser Bonus wird zuzüglich zur marktüblichen Einspeisevergütung für zehn Jahre gewährt. Bedingung: Die Anlage muss zwischen dem 1. April 2002 und dem 31. Dezember 2005 in Betrieb genommen werden.

Durch die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung will die Bundesregierung den jährlichen Kohlendioxid-Ausstoß in Deutschland bis 2005 um zehn Millionen Tonnen reduzieren. KWK-Anlagen haben den Vorteil, dass sie die bei der Stromproduktion entstehende Wärme für die Heizung und Warmwasserbereitung nutzbar machen. Durch den hohen Wirkungsgrad entsteht weniger Kohlendioxid.

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