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Mieterbund: Reformpolitik muss fortgesetzt werden

(16.3.2002) "Auch wenn in den letzten fünfzehn Monaten für Mieterinnen und Mieter wichtige Reformen umgesetzt wurden, beispielsweise das Wohngeldgesetz, das neue Mietrecht oder die soziale Wohnraumförderung, darf das kein Grund für die Politik sein, sich auf ihren Lorbeeren auszuruhen", sagte Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), auf einer Pressekonferenz in Freiburg zu Beginn des Mietertages Baden-Württemberg. "Im Gegenteil: Die Reformpolitik muss fortgesetzt werden, sie darf nicht auf halbem Wege stehen bleiben, Korrekturen sind notwendig, und angesichts uneinheitlicher Wohnungsmärkte muss auch ernsthaft über eine neue Ausrichtung der Wohnungspolitik und der Förderpolitik nachgedacht werden."

Stichwort Mietrecht: "Das neue Mietrecht ist trotz aller Unkenrufe im Vorfeld von Mietern und Vermietern positiv aufgenommen worden", erklärte der Mieterbund-Direktor. Bei der für Mieter aber wichtigsten Änderung, der Verkürzung der Kündigungsfristen, zeichnen sich Probleme ab. Es geht um die Frage, ob Mieter auch dann immer mit der neuen dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen können, wenn in ihrem bestehenden Mietvertrag das Thema Kündigungsfristen angesprochen und nach der alten Rechtslage geregelt ist. "Wir haben schon im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass die entscheidende Vorschrift in den Übergangsregelungen sprachlich missglückt und missverständlich ist", betonte Franz-Georg Rips. Statt sofort nachzubessern, hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages lediglich die fragliche Übergangsvorschrift interpretiert und klar gemacht, was der Gesetzgeber will, nämlich generell kurze Kündigungsfristen für Mieter.

Rips: "Jetzt zeigt sich, dass das nicht ausreicht. Es liegen bereits sich widersprechende Gerichtsurteile vor. Rechtsunsicherheit in der Rechtsberatung ist die Folge. Bevor diese Rechtsunsicherheit für Mieter und Vermieter noch größer wird, muss der Gesetzgeber handeln und das Gesetz nachbessern. Er muss klar und eindeutig im Gesetz selbst sagen, was er ändern wollte und bestimmen will: kurze Kündigungsfristen für Mieter auch bei Altverträgen."

Stichwort Wohngeld: "Nach jahrelangem Hin und Her, wiederholten Ankündigungen, Versprechungen und diversen Wortbrüchen der Politik ist endlich zum 1. Januar 2001 eine Wohngeldreform in Kraft getreten, so dass einkommensschwache Haushalte einen höheren Zuschuss zum Wohnen erhalten", erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes. "Jetzt muss aber schon an die nächste Erhöhung gedacht werden, damit sich dieses würdelose Gezerre um das Wohngeld nicht wiederholt", forderte Franz-Georg Rips, zumal für die Umsetzung einer Wohngelderhöhung mindestens zwei Jahre angesetzt werden müssten. Der Deutsche Mieterbund fordert deshalb auch eine Reform des Wohngeldgesetzes. "Wir brauchen automatische und regelmäßige Wohngelderhöhungen, das heißt, die Zahlungen an die Wohngeldempfänger sollten an den Lebenshaltungsindex gekoppelt werden", so Rips, "zumal der Gesetzgeber einen vergleichbaren Automatismus soeben im Rahmen der Reform des Wohnungsbaurechts für Leistungen wie Instandhaltungs- und Verwaltungskosten an die Vermieter eingeführt hat."

Stichwort soziale Wohnraumförderung: Am 1. Januar 2002 ist die Reform des Wohnungsbaurechts in Kraft getreten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau werden mit diesem Gesetz modernisiert, flexibilisiert und den aktuellen Erfordernissen angepasst. Die Förderung wird stärker auf den Wohnungsbestand hin ausgerichtet und mehr auf bedürftige Haushalte konzentriert.

"Wir begrüßen, dass mit der sozialen Wohnraumförderung der Gesetzgeber jetzt einen flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz von Förderinstrumenten und -mitteln möglich macht", erklärte der Mieterbund-Direktor. "Dazu gehört, dass die Fördermittel verstärkt für die Modernisierung des Wohnungsbestandes eingesetzt werden können oder dass zum Beispiel auch der Ankauf von so genannten Belegungsrechten an frei finanzierten Wohnungen durch die Kommune möglich ist, dass mit den Fördermitteln auch ökologische Bauweisen, barrierefreies oder kosten- sowie flächensparendes Bauen unterstützt werden kann und dass Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse auf ihren Wohnungsmärkten in geeigneter Weise zu reagieren", zählte Franz-Georg Rips auf.

"Ein wirklich gutes Gesetz, das vernünftige Rahmenbedingungen schafft, aber auch zusätzliche Aufgaben beschreibt. Da passt es nicht, wenn gleichzeitig die finanziellen Mittel zurückgefahren bzw. auf niedrigem Niveau festgeschrieben werden. Im Bundeshaushalt diesen Jahres sind für den sozialen Wohnungsbau bzw. für die soziale Wohnraumförderung noch rund 300 Millionen Euro vorgesehen. Das sind zwar 70 Millionen Euro mehr als noch im Jahr 2001, notwendig und erforderlich sind aber 1 Milliarde Euro", forderte Rips.

Stichwort Wohnungsmarkt und Förderpolitik: "Es gibt keinen einheitlichen Wohnungsmarkt mehr in Deutschland", stellte der Mieterbund-Direktor fest. Neben hohem Leerstand, auch strukturellem Leerstand in Teilen Ostdeutschlands, aber auch schon in strukturschwachen Regionen Westdeutschland, gibt es heute vielerorts ausgeglichene Wohnungsmärkte und auch Wohnungsengpässe bzw. schon wieder erste Anzeichen für eine Wohnungsnot in Großstädten und Ballungsgebieten. "Wir brauchen differenzierte Lösungen für einen immer schwieriger werdenden, weil uneinheitlichen Wohnungsmarkt. Der Gesetzgeber muss seine bisherige Förderpolitik, die stark ausgerichtet ist auf den Neubau und die nach dem Gießkannenprinzip in gleicher Art und Weise in der Stadt und auf dem Land, bei Leerstand und bei Wohnungsnot fördert, umstellen", forderte Franz-Georg Rips. "Im Klartext: Eigenheimzulage und degressive Abschreibung im Mietwohnungsbau stehen zur Disposition und könnten beispielsweise durch ein Investitionszulagensystem ersetzt werden."

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