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Bausparkasse auf Abwegen: BHW schließt Verträge ohne Wissen der Kunden

(15.11.2001) Anlässlich der Rückzahlung der letzten Rate ihres Bau-Darlehens erhalten Kunden Post von der BHW Bausparkasse AG. Darin erfahren die Bausparer zu ihrer Verblüffung, dass das Geldinstitut ohne ihr Wissen bereits einen neuen Bausparvertrag auf ihren Namen ausgestellt habe. Der monatliche Sparbeitrag werde "wie bisher bequem von Ihrem Konto abgerufen".

Widrigkeiten seien allenfalls zu erwarten, so sie die Kundschaft tatsächlich auf die Offerte aus Hameln "verzichten" wolle: In diesem Fall sei nicht nur ein Gespräch "mit Ihrem BHW-Berater" geboten, sondern auch die Unterzeichnung einer "beiliegenden Verzichts-Erklärung".

Solche Schreiben sind laut BHW seit September rund 2000 Alt-Kunden zugestellt worden. Sollte "der Test" einschlagen, dürften zahlreiche der 3,2 Millionen Bausparer, die der Branchenzweite in der Kartei führt, demnächst Post im gleichen Stil erwarten.

Doch da will die Verbraucher-Zentrale NRW vor sein. Die Düsseldorfer Organisation weist den Konzern ausdrücklich darauf hin, dass Verträge nicht einseitig geschlossen werden können. Daran ändere auch die "BHW Vertrauensgarantie" nichts, die den Zwangsversorgten den Widerruf des Vertrages "innerhalb von 4 Wochen" zusichert.

Die Verbraucherschützer nehmen die merkwürdigen Methoden zum Anlass, das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen einzuschalten. Die Forderung ans BHW: Alle Verträge, die so zustande gekommen sind, sollen rückabgewickelt werden. Es sei denn, die Kunden wollen partout bei der BHW bleiben.

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