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Was bringt die neue Energieeinsparverordnung? Endlich wird die Primärenergie berücksichtigt!

(14.11.2001) Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) wird voraussichtlich Anfang 2002 in Kraft treten. Darauf weist die ASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch hin. Damit wird im Neubaubereich das Niedrigenergiehaus zum Standard. Ziel der EnEV ist es, das Anforderungsniveau der geltenden Wärmeschutzverordnung nochmals um 25 bis 30 Prozent anzuheben, wobei die EnEV im Wesentlichen den Primärenergiebedarf eines Neubaus begrenzt. Dieser Wert wird von der Qualität des Heizsystems und der Dichtheit des Gebäudes bestimmt und berücksichtigt Verluste des eingesetzten Energieträgers bei der Umwandlung von Primär- zu Endenergie. Aus diesem Grund ist zum Beispiel das Heizen mit Strom nur noch unter stark erhöhten Auflagen möglich. Bei der Umwandlung in Strom entstehen im Kraftwerk rund 60 Prozent Verluste.

Wie letztlich der zugelassene Primärenergiebedarf unterschritten wird, entweder durch Maßnahmen zum Wärmeschutz oder moderne Heizungstechnik, lässt die EnEV offen. Der Bauherr kann hier selbst entscheiden. Durch die Wahl einer besonders sparsamen Heizungstechnik, zum Beispiel Erdgas-Brennwerttechnik, kann er von hohen Anforderungen an den Wärmeschutz entlastet werden. Auch mit der EnEV werden die bewährten Systeme der letzten Jahre, etwa Niedertemperaturgeräte, Warmwasserspeicher und Fensterlüftung, die geeigneten Lösungen sein.

Welche Folgen hat die EnEV für den Altbau? Umfassende Nachrüstpflichten für Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen sind nicht vorgesehen. Jedoch muss eine Immobilie beim Verkauf auf EnEV-Standard gebracht werden:

  • Heizkessel, die vor Oktober 1978 in Betrieb gingen, sind bis Ende 2006 zu ersetzen. Erfolgte nach Oktober 1996 ein Brennertausch, verlängert sich die Frist um zwei Jahre.
     
  • Nicht begehbare, aber zugängliche Geschossdecken sind bis Ende 2005 zehn bis zwölf Zentimeter dick zu dämmen.
     
  • Bei Wänden mit einem k-Wert über 0,9 W/m²K muss acht bis zehn Zentimeter dick gedämmt werden, wenn sowieso eine Erneuerung des Außenputzes ansteht.
     
  • Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen sowie Armaturen in nicht beheizten Räumen müssen - ebenfalls nach einer Übergangsfrist – gedämmt werden.

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