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Kraft-Wärme-Kopplung: Bundesregierung beschließt Neuregelung

(17.8.2001) Die Bundesregierung hat am 15. August 2001 den vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf für ein neues Gesetz zur Modernisierung und zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung beschlossen. Durch die verstärkte Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung soll insgesamt eine zusätzliche Minderung der jährlichen Kohlendioxid-Emissionen um jährlich bis zu 23 Millionen Tonnen im Jahr 2010 - mindestens aber 20 Millionen Tonnen - erzielt werden. Damit erfüllt die Bundesregierung ihre in der am 25. Juni 2001 paraphierten Vereinbarung  mit der Wirtschaft gegebene Zusage, eine Regelung vorzulegen, die das Selbstverpflichtungskonzept der Unternehmen flankiert.

Das Gesetz schützt befristet bestehende Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung und schafft besondere Anreize, sie zu modernisieren. Darüber hinaus wird der Zubau von kleinen Blockheizkraftwerken und von Brennstoffzellen-Anlagen durch das Gesetz begleitet. Damit wird sichergestellt, dass nur für effizient erzeugten Strom, also nur für eine tatsächlich den Kohlendioxidausstoß mindernde Stromproduktion, der im Gesetz vorgesehene Zuschlag zur Einspeisevergütung gezahlt wird.

Die Betreiber begünstigter Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhalten bis zum Jahr 2010 Zuschlagszahlungen nach diesem Gesetz von insgesamt voraussichtlich 8,7 Milliarden Mark. Besonders gefördert werden die Betreiber von Brennstoffzellen-Anlagen. Sie erhalten für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme einen Zuschlag von fünf Cent pro eingespeister Kilowattstunde. Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen werden durch Regelungen zu Belastungsobergrenzen für die Wirtschaft vermieden.

Das neue Gesetz zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung soll am 1. Januar 2002  an die Stelle der derzeit geltenden Regelung vom 12. Mai 2000 treten.

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