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Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB): beim Mobilfunk Gesundheitsschutz ernst nehmen

(5.7.2001) Anlässlich der Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages am 2. Juli 2001 zu den Auswirkungen des Mobilfunks forderte der Deutsche Städte-und Gemeindebund die sechs Mobilfunkbetreiber auf, die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger über befürchtete gesundheitsschädigende Auswirkungen der elektro-magnetischen Felder des Mobilfunks ernst zu nehmen.

"Wir erwarten, dass die sechs UMTS-Lizenzersteigerer in den nächsten Jahren bis zu 90.000 Sendeanlagen in den Städten und Gemeinden neu aufstellen. Insoweit ist es unabdingbar, dass die Mobilfunkbetreiber die Städte und Gemeinden rechtzeitig und umfassend vor der eigentlichen Standortwahl über die beabsichtigte Aufstellung der Stationen informieren. Um darüber hinaus den Bürgerinnen und Bürgern eine umfassende Information über bereits aufgestellte Sendeanlagen zu geben müssen die Betreiber zusätzlich zu der Vorabinformation der Städte und Gemeinden im Internet die Standorte der bereits existierenden Sendeanlagen einstellen", forderte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg.

Weiter appelliert der Deutsche Städte- und Gemeindebund an die Bundesregierung, aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes einen Teil der vom Bund für die Versteigerung der UMTS-Lizenzen eingenommenen 100 Mrd. DM für Forschungen über die Wirkungsweisen und gesundheitlichen Langzeitfolgen elektromagnetischer Strahlen durch Mobilfunkstationen zu verwenden. "Hier ist auch der Bund gefordert, seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Bürgern Genüge zu tun und insbesondere Antworten darauf zu geben, ob durch den Mobilfunk sog. athermische Defekte auf den menschlichen Körper ausgelöst werden. Nur so kann endgültig Klarheit darüber hergestellt werden, ob und inwieweit die gegenwärtigen Grenzwerte zur Aufstellung von Mobilfunkanlagen durch eine Novellierung der 26. BImSchV verändert werden müssen", erklärte Landsberg.

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