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Alarmtechnik verhindert jährlich 10.000 Einbrüche in Deutschland

(4.7.2001) Rund 3.500 Einbrüche in Häuser und Gewerbeimmobilien wurden zwischen 1997 und 2000 in Bayern durch den Einsatz von Sicherheitstechnik verhindert. Dies geht aus einer jetzt veröffentlichten Statistik des Landeskriminalamtes Bayern (LKA) hervor. 2.600 der Einbruchversuche scheiterten an mechanischer, 900 an elektronischer Sicherheitstechnik. Bundesweit werden nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA), Wiesbaden, jährlich rund 1,5 Millionen derartiger Delikte registriert, 34 Prozent davon bleiben im Versuch stecken.

"Wenn wir die kriminalstatistisch nicht erfassten Fälle einrechnen und das bayrische Ergebnis auf Deutschland hoch rechnen, können wir davon ausgehen, dass bundes-weit bis zu 10.000 Einbrüche Jahr für Jahr durch Einbruchmeldetechnik verhindert werden", sagt Dr. Helmut Rieche, Sprecher des Fachverbandes Sicherheitssysteme im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V., Frankfurt am Main.

Hohe Festnahmequote bei Fernalarmierung der Polizei und der Wachdienste

"Ein wichtiges Ergebnis dieser Auswertung ist die hohe Wahrscheinlichkeit, mit der die Täter mit einer Festnahme rechnen müssen, wenn die Einbruchmeldeanlage mit einer Fernalarmierung der Polizei oder der Wachdienste ausgerüstet ist", betont Rieche.

  • Durch eine für den Täter nicht bemerkbare Fernalarmierung wurden 176 Einbrüche verhindert und in zwei von drei Fällen (67,6 Prozent) unmittelbar nach der Tat festgenommen.
  • Bei Anlagen, die zusätzlich zum Fernalarm über einen örtlichen akustischen oder optischen Alarmgeber verfügten, wurden die Täter zum Teil vorzeitig gewarnt. Die Rate der Festnahmen betrug hier 43,2 Prozent.
  • Am niedrigsten war die Festnahmerate bei Anlagen, die nur mit örtlichen Alarmgebern ausgerüstet waren. Sie betrug 18,3 Prozent.

"Wir raten daher dazu, Wohnungen und Gewerbeobjekte durch Fernalarmierung zu sichern. Ob eine zusätzliche örtliche Alarmgabe, insbesondere zur Abschreckung der Täter sinnvoll ist, muss im Einzelfall entschieden werden", erklärt Rieche.

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