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Großmann: "Ein modernes und innovatives Gesetz sichert soziales Wohnen und gute Nachbarschaften"

(23.6.2001) "Nach fast 50 Jahren ändern wir die Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau und verabschieden ein Gesetz, das den heutigen Anforderungen gerecht wird." Das sagte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen Achim Großmann anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes zur Reform des sozialen Wohnungsbaus.

Das neue Gesetz soll den Wohnungsgesellschaften einen größeren Spielraum bei der Nutzung der Fördermittel einräumen. So sollen nun auch ältere Wohnungen modernisiert werden können, wodurch ein Bestand an preiswerten Wohnungen gesichert werde, erläuterte der Staatssekretär. Auch sei das Gesetz entbürokratisiert worden: etwa 200 Regulierungsparagraphen fielen fort.

Mit der Reform des sozialen Wohnungsbaus setze laut Großmann die Bundesregierung ihre Reformpolitik in der Wohnungs- und Städtebaupolitik konsequent fort. "Die Reform des Wohngeldes, das Programm `Soziale Stadt`, die Hilfen für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft, die Neuausrichtung der Städtebauförderung auf den konsequenten Stadtumbau Ost, das Gebäudesanierungsprogramm und jetzt das Gesetz zur sozialen Wohnraumförderung beweisen die innovative Kraft der Bundesregierung in diesem Politikfeld und verbinden Fragen der sozialen Gerechtigkeit und der sozialen Sicherheit mit innovativen und flexiblen Lösungsstrategien."

Mit der Reform werde auch der Erwerb von Wohneigentum gestärkt. Bisher sei es so gut wie ausgeschlossen, dass der Erwerb von gebrauchtem Wohneigentum gefördert wird. Dies soll künftig möglich sein, was sich nicht nur positiv auf das Wohneigentum, sondern auch positiv auf eine ausgewogene Struktur der Bewohner auswirke.

Abschließend wies Staatssekretär Großmann darauf hin, dass die Reform besonders familienfreundlich ausfalle. Die Einkommensgrenzen, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigten, würden für jedes Kind um etwa 1000 DM erhöht. Diese Regelung sei sinnvoll, denn Familien, die der Hilfe bedürfen, verdienten einen besonderen gesellschaftlichen Schutz.

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