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Großmann: Wohnungs- und Städtebaupolitik schafft eine gute Zukunft für die ostdeutschen Städte

(10.5.2001) "Die Bundesregierung ist angetreten, den Reformstau aufzulösen und auf neue Problemstellungen innovativ und effizient zu reagieren. Daher werden wir die Wohnungs- und Städtebaupolitik als gesamtes Politikfeld neu justieren und stärker als bisher mit anderen Politikbereichen vernetzen." Dies betonte Achim Großmann, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen heute anlässlich des gemeinsamen Verbandstages 2001 des Verbandes der Wohnungswirtschaft Sachsen-Anhalt e.V. und des Verbandes der Wohnungsgenossenschaften Sachsen-Anhalt e.V. in Wernigerode.

Ein wichtiges wohnungspolitisches Ziel sei die Sicherung der sozialen und städtebaulichen Balance in den Städten, erläuterte Großmann. Als erfolgreiches Element zur Erhaltung und Entwicklung der Stadtquartiere habe sich die Städtebauförderung bewährt, die in diesem Jahr mit insgesamt 700 Millionen Mark fortgeführt werde, davon entfielen allein 520 Millionen Mark auf die neuen Länder. Mit der Bündelung und Koordinierung der vielfältigen finanziellen, ideellen und organisatorischen Ressourcen verschiedener Ressorts verfolge das 1999 begonnene Programm "Soziale Stadt" eine zukunftsweisende Strategie, so der Staatssekretär. Erfreulicherweise stünden im Programmjahr 2001 150 Millionen Mark zur Lösung komplexer Probleme in gefährdeten Stadtteilen bereit.

Im Rahmen der Reform des sozialen Wohnungsbaus werde die Bundesregierung die Möglichkeit nutzen, mit einem innovativen Gesetz den Anforderungen an eine effiziente und zielgenaue Wohnraumversorgungspolitik gerecht zu werden, fuhr Großmann fort. Zentrales Anliegen sei es, den Ländern und zuständigen Stellen die Möglichkeit zu eröffnen, flexibel auf die regional differierenden Marktbedingungen zu reagieren.

Zur Bewältigung des wohnungswirtschaftlichen Strukturwandels in den neuen Ländern habe die Bundesregierung mit der Novellierung des Altschuldenhilfegesetzes für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen die notwendige Planungs- und Rechtssicherheit geschaffen, unterstrich der Staatssekretär. Zudem ermögliche die Verordnung zur Härtefallregelung des § 6a Altschuldenhilfegesetz eine finanzielle Entlastung der Wohnungsunternehmen, die durch einen dauerhaften Leerstand in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet seien. Allein diese Maßnahmen entlasteten die Wohnungswirtschaft um deutlich über 1 Milliarde Mark. Gemeinsam mit den Ländern prüfe der Bund derzeit intensiv weitere Handlungsmöglichkeiten und Konzepte zur Unterstützung der Städte und Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern bei der Bewältigung der teilweise besorgniserregenden Leerstandsentwicklung.

"Wir haben bereits viele Probleme gelöst und eine Reihe von deutlichen Verbesserungen für die Wohnungswirtschaft, die Menschen und die Städte durchgesetzt. Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren werden wir auch die Zukunft der ostdeutschen Städte im Interesse der Bewohner sichern," bekräftigte der Staatssekretär abschließend.

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