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Bodewig: "Maßnahmen der Bundesregierung sichert die Zukunft der Menschen in den Städten"

(18.12.2000) "Das Bundeskabinett hat heute die von mir vorgelegte Verordnung zum Altschuldenhilfegesetz verabschiedet", teilte Bundesminister Bodewig mit und betonte, dass die Bundesregierung damit nur einen Monat nach Vorlage des Gutachtens der Expertenkommission "Wohnungswirtschaftlicher Strukturwandel" einen wesentlichen Schritt zur Stabilisierung von Wohnungswirtschaft und Wohnungsmarkt sowie zur Lösung des Leerstandproblems in den neuen Ländern unternommen habe. Die Verordnung zur Härtefallregelung des §6a Altschuldenhilfegesetz trete bereits am 1.Januar 2001 in Kraft. Dadurch werde das Altschuldenhilferecht zur Stabilisierung der ostdeutschen Wohnungswirtschaft konsequent weiterentwickelt. Die Bundesregierung werde existenzbedrohten Wohnungsunternehmen mit mindestens 15% Leerstand helfen, ihre Struktur durch einen auch städtebaulich sinnvollen Kapazitätsabbau an die gegebenen Marktverhältnisse anzupassen. Hierfür stelle die Bundesregierung 700 Mio. DM zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Hilfen, die von den Ländern um mindestens den gleichen Beitrag aufgestockt werden müssten, würden etwa 85.000 Abrisse von leerstehenden und nicht mehr benötigten Wohnungen durch zusätzliche Entlastung von Altschulden finanziell unterstützt. Dies reihe sich ein in die Entlastungsmaßnahmen für die Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern, mit denen die Bundesregierung bereits unmittelbar nach dem Regierungswechsel begonnen habe. Hierdurch seien schon 2/3 der 2.079 Altschuldenhilfeempfänger von der Privatisierungspflicht befreit worden. Hinzu kämen im Rahmen der Altschuldenhilfenovelle noch weitere Entlastungen in dreistelliger Millionenhöhe. "Die genannten Maßnahmen dienen insgesamt einer gesunden Entwicklung der Innenstädte und fördern die Identität des Einzelnen mit seinem Wohnumfeld" sagte der Minister. Er sei zuversichtlich, so Bundesminister Bodewig weiter, dass durch die Verordnung maßgebliche Anstöße zur Bewältigung der Strukturanpassung in der Wohnungswirtschaft der neuen Länder gegeben würden. Durch die Einbeziehung der Länder werde die Verordnung zudem örtlich und regionale Gesamtkonzepte zur Bewältigung des Leerstandsproblems initiieren, an deren Finanzierung sich neben den Ländern auch die Kommunen und die kreditgebenden Banken angemessen beteiligen sollten.

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