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Baufinanzierung: Zulage vom Staat rechtzeitig sichern

(23.11.1999) Viele Deutsche träumen von den eigenen vier Wänden. Unter bestimmten Voraussetzungen finanziert der Staat acht Jahre lang diesen Traum mit. Eine Familie mit zwei Kindern kann so das meist knappe Eigenkapital um bis zu 71.200 D-Mark aus öffentlichen Mitteln aufstocken (siehe Tabelle unten). Von der optimalen Eigenheimförderung profitieren allerdings nur Häuslebauer und Eigenheimkäufer, die sich bereits in der Planung umfassend über Förderungsgrundbetrag, Kinderzulage und Ökobonus informieren.

Dies gilt derzeit vor allem für Bezieher höherer Einkommen, denn die Regierung plant eine Absenkung der Einkunftsgrenzen für die Gewährung der Eigenheimzulage ab dem 1. Januar 2000. Bemessunggrundlage bleibt auch nach der Gesetzesänderung der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor. Keine staatliche Förderung erhalten bislang Alleinstehende mit mehr als 240.000 D-Mark und Ehepaare mit mehr als 480.000 D-Mark Einkommen in diesen beiden Jahren. Ab nächstem Jahr liegen die geplanten Grenzen nur noch bei 160.000 D-Mark bzw. 320.000 D-Mark. Für Familien mit Kindern sieht der Gesetzentwurf eine Erhöhung der Einkunftsgrenzen um 20.000 D-Mark pro Kind vor.

Wer einige Tipps beachtet, kann trotz Gesetzesänderung die staatliche Eigenheimförderung weiterhin optimal nutzen:

  • Bereits im Vorfeld von Kauf oder Bau mit der Hausbank die Möglichkeiten der Eigenheimförderung klären und in die geplante Baufinanzierung einbinden.
  • Für Bau- und Kaufwillige, die die geplanten Einkommensgrenzen überschreiten: Kaufvertrag noch vor dem 1. Januar 2000 abschließen bzw. den Bauantrag vor diesem Stichtag stellen. Damit können noch die alten Einkommensgrenzen gesichert werden.
  • Die Eigenheimzulage erhält nur derjenige, der das Wohneigentum auch selbst nutzt. Erst mit dem Einzug in die eigenen vier Wände kann der Förderantrag gestellt werden. Deshalb ist rascher Einzug angesagt, will der Erwerber nicht ein Jahr der achtjährigen Förderung verlieren.
  • Grundsätzlich kann jeder die Eigenheimzulage nur einmal im Leben nutzen. Wer die Förderung für einen Dachausbau einsetzen will, sollte daran denken, dass sie für größere Bau- oder Kaufpläne nicht mehr zur Verfügung steht.

Staatliche Zulagen für Neubauten auf einen Blick:

  Max. Gesamtförderung über acht Jahre
Fördergrundbetrag
Neubauten (5% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, max. 5.000 DM pro Jahr, für Altbauten gelten halbierte Sätze: 2,5% bzw. max. 2.500 DM pro Jahr) 40.000 DM
Kinderzulage
Für Neubau wie Altbau (1.500 DM pro Jahr und Kind, im Beispiel für eine Familie mit zwei Kindern) 24.000 DM
Ökozulagen (bis 31.12.2000)
Für energiesparende Anlagen (2% der Einbaukosten, max. 500 DM pro Jahr) 4.000 DM
Für Niedrigenergiehäuser (400 DM pro Jahr) 3.200 DM
Gesamtbetrag für eine Familie mit zwei Kindern 71.200 DM


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