Z_punkt

Büro für Zukunftsgestaltung

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2001

Virtuelle Rathäuser bleiben vorerst Zukunftsmusik (27.4.2001)
Am 1. Mai ist es so weit: Das Gesetz zur Regelung der elektronischen Unterschrift tritt in Kraft, im Sommer folgen die notwendigen Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Damit fällt das letzte Hindernis auf dem Weg zum virtuellen Rathaus. Mit der digitalen Unterschrift könnten die Bürger Amtsgeschäfte vom heimischen Computer aus erledigen. Aber: Deutsche Behörden sind noch nicht in der Lage, ihre Dienste umfassend im Internet anzubieten.

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