Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V.

Die Gütegemeinschaft hat sich 2016 aufgelöst. Denn seitdem alle Holzschutzmittel als „Biozidprodukte“ einer gesetzlichen Melde- und Zulassungspflicht unterliegen, ist die ordnungspolitische Aufgabe des Vereins obsolet.

Gütegemeinschaft Holzschutzmittel hat sich nach 30 Jahren aufgelöst (4.12.2016)
Ende der 1970er Jahre war lediglich für Holzschutzmittel, die an tragen­den Holzbauteilen Anwendung fanden, ein Prüfzeichen erforderlich. Kei­ne Zulassungspflicht bestand dagegen für Holzschutzmittel an nicht tra­genden Bauteilen, die außer durch Fachleute oft auch von Endverbrauchern verarbeitet wurden.

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