Gefährdungsbeurteilung

c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)


URL: gefaehrdungsbeurteilung.de
2016

BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung vollständig überarbeitet (4.12.2016)
Seit 20 Jahren ist das Arbeitsschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet Ar­beit­geber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Als Handlungshilfe hat sich der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) etabliert.

Neuer BAuA-Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung downloadbar (18.4.2016)
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet alle Arbeitgeber, Gesund­heit und Sicher­heit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutz­maß­nahmen zu ergreifen. Hilfestellung dazu gibt der „Ratgeber zur Gefähr­dungs­be­ur­tei­lung“, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits­medizin erstmalig als Download herausgibt.

2016
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