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RIB hat PONTI für die Nachrechnung von Straßenbrücken optimiert

(24.6.2012) Mit den aktuellen Erweiterungen in Version 12.0 hat RIB das FEM-System PONTI für Aufgaben einer Brückennachrechnung nach aktuellen Anforde­rungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) komplettiert: Die Option PONTI Brückennach­rechnung erlaubt vollständige Nachweise für die Stufen 1 und 2. In Version 12.0 kön­nen zudem erstmals Bemessungsergebnisse in der Excel-Vorlage der BASt ausgegeben werden. Darüber hinaus wurde die Softwareoption Brückennachrechnung mit Betriebs­festigkeitsnachweisen nach NRR 12.7.4 als Ersatz für den schadensäquivalenten Ermüdungsnachweis ausgestattet. Neu sind darin die Schadensakkumulation nach Palmgren-Miner unter Berücksichtigung von Schädigungsmodellen sowie der Ansatz eines modifizierten Ermüdungslastmodells LM4 auf dem Überbau für mehrere LKW-Spuren. Mit PONTI soll außerdem eine Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung eines zukünftigen Verkehrsaufkommens ermittelt werden können.

Wöhlerdiagramm 

Erweiterungen und Verbesserungen wurden ebenso bei den Bemessungseinstellungen vorgenommen. So erlaubt die aktuelle Version unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte für ständige Einwirkungen sowie für Betonstahl und Spannstahl. Und PONTI errechnet die Bemessungskombination für das mechanische Ankündigungsverhalten fortan nach Handlungsanweisung immer mit dem vollen Verkehrsanteil. Möglich ist künftig auch ein Rechnen mit einer Betondruckfestigkeit, die von der letztgültigen DIN 4227-1/A1 ab­weicht. Neu ist außerdem eine automatische Ermittlung der l-Beiwerte beim schadens­äquivalenten Ermüdungsnachweis – in Abhängigkeit des RQ-Querschnitts bzw. der Verkehrskategorie.

Alternativ zu den schadensäquivalenten Ermüdungsnachweisen erlaubt PONTI einen Betriebsfestigkeitsnachweis in Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie. Dazu werden Bemessungskombina­tionen aller Art für die Berechnung von Spannungsamplituden entsprechend der Nachrechnungsrichtlinie gebildet. Das Sys­tem berücksichtigt dabei sowohl die Betriebslasten des Bean­spruchungskollektivs als auch die Betriebstemperaturen. Bei diesem Verfahren berechnet die Software nach der linearen Palmgren-Miner-Regel die Gesamtschädigung basierend auf Einzelschädigungen des Bauwerks. Aus dem Restschädigungs­potenzial und einer vorgegebenen zukünftigen Verkehrsprognose kann die Restnut­zungsdauer mit dem Softwaresystem ermittelt werden; für diese gibt es verschiedene Optimierungsmöglichkeiten.

„Die Schädigungsmodellierung beeinflusst - analog zur Dauerhaftigkeit bei einer Neu­bauberechnung - Systemmodell, Einwirkungsmodell und Bemessungsmodell gleicher­maßen. Eine ausreichende Berücksichtigung von Alterung und Schädigungen ist daher bei der Nachrechnung von Brücken im Bestand stets unumgänglich“, erklärt Eckhard Held, Softwareentwickler im Bereich FEM-Systeme bei RIB. „Bei Brücken im Bestand geht es in erster Linie nicht mehr um Beton-, Bewehrungs- bzw. Spannstahlmengen, sondern um Ausnutzungsgrade und um die Frage, wie hoch ist die Restsicherheit und wie groß ist die Restnutzungsdauer unter Verwendung realitätsnaher Rechenmodelle. Mit den aktuellen Neuerungen erfüllt das RIB-System PONTI 12.0 alle wichtigen Anforderungen für die Brückennachrechnung.“

Weitere Informationen zu PONTI können per E-Mail an RIB angefordert werden.

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